DAS 5-SÄULEN-PRINZIP

Fünf Säulen stützen die Montessori-Pädagogik.

VEREIN

repräsentiert durch Vorstände

Innerhalb der Montessori-Einrichtung nimmt der Vorstand sowohl verschiedene Verantwortungen wahr als auch Positionen ein, siehe Leitfaden Vereinsvorstand.

VERANTWORTUNG
• für den Betrieb
• als Arbeitgeber
• für Delegation
• für die interne Abstimmung
• für die Rollenklärung
• für die Außendarstellung

ELTERN

repräsentiert durch Elternbeirat.

Die Überzeugung und das Engagement der Eltern ist für eine Montessori-Einrichtung von besonderer Bedeutung.

Die Einbindung des Elternbeirates, Vertreter der Eltern, in die Einrichtungsstruktur (Säulen) sollte definiert sein. Dies kann in schriftlicher Form, als Grafik oder Organigramm erfolgen. Die gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Elternbeirat ist deshalb von großer Bedeutung. Der Elternbeirat kann Anträge beim Vorstand einreichen und ihn zu Elternbeiratssitzungen einladen.

SCHÜLER

repräsentiert durch die SMV

Auf Einladung nimmt der Vorstand an Schülerversammlungen teil. Die Schülerversammlung kann Anträge beim Vorstand einreichen.

PÄDAGOGISCHES TEAM

repräsentiert durch Kinderhaus-/Schulleitung

Die Einrichtungsleitung nimmt auf Einladung an den Vorstandssitzungen teil. Der Vorstand kann zu den Sitzungen des pädagogischen Teams eingeladen werden. Die Vorstandssitzungen mit der pädagogischen Leitung dienen der Entscheidungsfindung über wesentliche Belange und der Entwicklung der Einrichtungen.
Fragen zur Pädagogik sind grundsätzlich von den Pädagogen und nicht vom Vorstand oder der Geschäftsführung zu regeln.

VERWALTUNG

repräsentiert durch Geschäftsführung

Vorstand und Geschäftsführung arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Die Geschäftsführung soll grundsätzlich beratend an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Der Vorstand überträgt der Geschäftsführung die Aufgabe, die operativen Geschäfte von Einrichtung und Trägerverein zu erledigen (siehe Punkt 4.1 Leitfaden Geschäftsführung). Sie ist zur Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes verpflichtet. Die Geschäftsführung ist weisungsgebunden und berichtspflichtig.

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