UNTERSTÜTZEN
Bildungsarbeit sichert die Zukunft. Doch sie ist auf Dauerhaftigkeit angewiesen, wenn sie wirksame Hilfe leisten will. Durch eine Unterstützung helfen Sie jungen Menschen, sich grundlegende Fähigkeiten wie Eigenverantwortlichkeit und Sozialkompetenz anzueignen. Sie fördern eine nachhaltige Ausbildung, die weit über die reine Wissensvermittlung hinaus reicht.
Stiften oder Spenden?
Die Spende
Eine Spende muss zeitnah ausgegeben werden, ganz gleich, ob sie an einen bestimmten Zweck gebunden ist oder nicht. Hier steht deshalb oft die kurzfristige Hilfe im Vordergrund. Die Montessori Bayern Stiftung und alle im Stiftungsverbund vereinten Fonds und Stiftungen sind in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Möglichkeiten zu spenden
Montessori Bayern Stiftung oder Stiftungsfonds Erding
einmalig / monatlich / vierteljährlich / halbjährlich / jährlich
Einen Betrag von 5 € / 15 € / 25 € / 50 € / 75 € / 100 € / 250 €
Zahlweise als Dauerauftrag durch Überweisung / Paypal / Kreditkarte
Die Stiftung
Bei dem Vorgang der Stiftung bleibt dagegen das Vermögen erhalten. Lediglich die Erträge werden für die Aufgaben eingesetzt, die im Stiftungszweck formuliert sind. So schafft der Stifter mit dem wirtschaftlichen Ertrag seines Lebenswerks bleibende Werte.
Fünf Möglichkeiten des Stiftens
1. Durch Ihre eigene Stiftung
Sie möchten, dass Ihr Vermögen als Namensstiftung erhalten bleibt und seine Erträge dauerhaft – „auf ewig“ – einem Bildungszweck dienen. Dies ist mit einer sogenannten Treuhandstiftung möglich, die Sie im Verbund mit der Montessori Bayern Stiftung errichten. Folgende Stiftungszwecke sind z.B. möglich:
- Unterstützung einer bestimmten Montessori-Einrichtung
- Unterstützung der Pädagogen-Ausbildung und Fortbildung
- Vergabe von Stipendien
Auch diese sog. unselbstständige Stiftung kann unter Ihrem eigenen Namen geführt werden. Das erforderliche Stiftungskapital für die Gründung liegt bei 25.000 Euro. Sie können aber bereits mit einem Betrag ab 5.000 Euro den Grundstock für Ihre Stiftung legen und diesen durch nachträgliche Zuwendungen oder durch ein Vermächtnis aufstocken. Zuwendungen, die innerhalb eines Jahres nach Gründung in den Vermögensstock einer unselbstständigen Stiftung geleistet werden, können seit dem 1. Januar 2007 im Jahr der Zuwendung und in den folgenden zehn Jahren bis zu einer Höhe von einer Million Euro steuerlich in Abzug gebracht werden – und zwar zusätzlich zu den Abzugsmöglichkeiten nach § 10b Abs. 1 EStG (Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke).
Das Stiftungszentrum "Stifter für Stifter" fungiert als Treuhänder für Montessori-Stiftungen und übernimmt die Verwaltung der einzelnen Stiftungen. Die Vorteile: Dadurch können sich Stifter ganz auf die Erfüllung des Stiftungszwecks konzentrieren und die Erlöse aus dem Stiftungskapital fließen bis auf einen kleinen Verwaltungsbetrag voll in den Stiftungszweck.
2. Durch ein Vermächtnis an die Montessori Bayern Stiftung
Sie möchten Ihre Unterstützung nicht unbedingt an Ihren Namen oder an ein sehr konkretes Anliegen binden? Dann können Sie die Montessori Bayern Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen. Wenn ein ererbtes Vermögen einer gemeinnützigen und/oder mildtätigen Stiftung übertragen wird, kann es rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit werden.
3. Durch eine Zuwendung an die Montessori Bayern Stiftung
Zuwenden bedeutet Spenden. Zuwendungen an die Montessori Bayern Stiftung können Sie im Rahmen der üblichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer geltend machen.
4. Durch eine Zustiftung in die Montessori Bayern Stiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Kapital einer bestehenden Stiftung. Auch eine Zustiftung kann Ihren Namen tragen und ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Sie können für Ihre Zustiftung dieselben steuerlichen Abzüge in Anspruch nehmen wie bei Zuwendungen. Bei einer Übertragung von Grundstücken auf eine steuerbegünstigte Stiftung fällt keine Grunderwerbssteuer an, sofern es sich um eine unentgeltliche und lastenfreie Übertragung handelt.
5. Durch eine Schenkung an die Montessori Bayern Stiftung
In einem Schenkungsvertrag legen Sie heute oder für die Zukunft die Eckpunkte einer Schenkung fest.
Gerne finden wir in einem Gespräch
die für Sie passende Lösung.
Vermögenskonto
IBAN: DE30700205006940113000
Kto: 6940113000 / BLZ: 700 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Spendenkonto
IBAN: DE97700205005020113000
Kto: 5020113000 / BLZ: 700 205 00
Bank für Sozialwirtschaft